Keine Garantieansprüche für Zweitbesitzer

Dumm gelaufen: Vor etwas mehr als einem Jahr habe ich mir über Ebay von privat ein neues Mobiltelefon gekauft, ein Sony Ericsson K700i von E-Plus. Wirklich begeistert war ich von dem Gerät aufgrund seiner vielen Mängel sowieso nicht, doch jetzt war leider auch noch ein Defekt aufgetreten – der Joystick-Nüppel reagierte nur noch sehr eigenwillig, entweder (meistens) gar nicht, und wenn, dann ließ er den Fokus gleich 5 Einträge auf einmal weiterspringen, das Auswählen eines Telefonbucheintrags oder Tätigen irgendwelcher Einstellungen war also praktisch unmöglich.

Ich denke also: prima, da ist ja noch Garantie drauf, also gehst du mal mit der Originalrechnung in den nächsten E-Plus-Laden und läßt dir das Gerät einmal reparieren. Was aber leider unmöglich war. Der Verkäufer meinte zwar zunächst, das sei überhaupt kein Problem, verwies mich aber gleich an eine Reparatur-Hotline, da das Gerät im Internet gekauft worden sei. Bei der Reparatur-Hotline jedoch war ohne die Vertragsdaten und das Kundenkennwort des originären Käufers leider nichts zu machen. Nach einigem Nachfragen teilte man mir auch den Grund mit, die Garantie gelte nur für Erstbesitzer, nicht für Zweitbesitzer.

Was mir wiederum nicht bekannt und nicht bewußt war, auch die AGB von E-Plus bspw. schweigen sich darüber aus. Nach einigem Googeln laße ich es jedoch einmal als ungesicherte Erkenntnis gelten, daß dieses allgemein so ist – offensichtlich aus dem einfachen Grund, daß nur zwischen dem Hersteller und dem Erstkäufer ein Vertragsverhältnis besteht. Aus Verbrauchersicht ist mir das allerdings nicht direkt einsichtig, eigentlich ist es doch egal, bei wem der Defekt auftritt, entscheidend ist für mich doch nur, daß der Defekt auftritt, und zwar noch in der Garantiezeit. Aber da habe ich wohl falsch gedacht, Sätze wie „Originalrechnung liegt bei, Restgarantie vorhanden“ bei Privatverkäufen sind also Schall und Rauch (zumindest, wenn die Rechnung auf eine bestimmte Person ausgestellt ist).

Zukünftige Gebraucht- oder Ebay-Einkäufe werde ich mir also in vielen Fällen dreimal überlegen.

Das Problem mit meinem Handy habe ich allerdings zwischenzeitlich ganz unbürokratisch gelöst, und ohne den Erstbesitzer zu belästigen: Nach dem Öffnen des Gehäuses habe ich um den Joystick herum einen dicken Staub- und Schmodderring entfernt, und seitdem funktioniert er wieder einwandfrei. Reparaturdauer: 10 Minuten.

9 Antworten Subscribe to comments


  1. Flo

    Interessant. Hätte man sich nicht direkt an Sony Ericsson wenden können?

    04.01.2006 @ 21:54


  2. Johannes

    Mmmh, interessante Frage. Ich werde das mal recherchieren…

    04.01.2006 @ 22:01


  3. Arkadius

    Das mit dem Reinigen hätte ich dir auch sagen können.
    Nun ja, du hast es ja selbst hinbekommen. Das ist bei Geräten so. Sei es ein Handy oder Fernbedienung, nach einer Zeit verschmutzen diese und funktionieren nicht mehr. Rein von der Technik kann da eigentlich nicht kaputt gehen.

    05.01.2006 @ 09:52


  4. Johannes

    Naja, kaputtgehen können die Dinger schon, durch vorzeitigen Verschleiß, oder wenn z.B. Knöpfe abfallen etc.

    Inzwischen hab ich aber Rückmeldung von SE: Die übernehmen lt. deren Support eine kostenlose Reparatur bis zu 12 Monate nach Kaufdatum. Wie die jetzt auf 12 Monate kommen ist mir aber auch wiederum unklar, in der EU gilt doch eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren?!

    05.01.2006 @ 11:41


  5. Christian

    Die Garantie ist eine freiwillige Vertragsleistung, die gesetzlich nicht begrenzt oder gesichert ist. Vorschrift ist hingegen die Gewährleistung, die z.B. dem Käufer die Mangelfreiheit einer Ware gesetzlich zusichert: Der Verkäufer muss mangelfreie Ware liefern.

    In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer: Er muss ggfs. beweisen, dass die Sache mangelfrei übergeben wurde, dann ist er von der Pflicht zur Gewährleistung frei. Ab dem siebten Monat bis zu zwei Jahren ist die Beweislast dann umgekehrt, der Käufer muss zeigen, dass ein Mangel schon bei Übergabe vorgelegen hat.

    Nachzulesen ist das alles hier: Gewährleistung bei de.wikipedia.org. Schönen Gruß,

    Christian

    p.s.: Wieso hast du dicken Schmodder an deinem Telefonnüppi? Ist ja ekelig…

    05.01.2006 @ 15:37


  6. Arkadius

    Was man hier nicht alles lernt.

    05.01.2006 @ 17:47


  7. Dadabase » “Neues” Handy

    […] Jetzt habe ich die Schnaue voll. Voll von Akkulaufzeiten um die 1 1/2 Tage, voll von Joysticks, die nicht mehr funktionieren, voll von Telefonbüchern, bei denen das Hinzufügen, Löschen und Anrufen von Einträgen nach dem Zufallsprinzip funktioniert (Buchtip für die Software-Programmierer: “Array-Indizes meistern in 7 Tagen”), voll von Kameras, die eh nur Bilder in einer Qualität liefern, bei der man Augenkrebs bekommt, und voll von einer Synchronisation mit meinem Mac, die zwar sämtliche Telefonbucheinträge auf beiden Geräten gleichzeitig löschen, aber niemals Kalender-Einträge austauschen kann. […]

    23.01.2006 @ 19:19


  8. […–www.daburna.de–…] - Blog » Blog Archiv » Elektroschrott

    […] Dadabase.de Technorati Tags: Handy K700i M50 […]

    29.05.2006 @ 22:27


  9. ARGH! Joystick und K700i… *krämpfe bekomm*

    http://jeromel.kaywa.ch/p11.html

    30.05.2006 @ 00:01


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