Aus gegebenem Anlaß habe ich einmal mein Impressum mit diversesten Zusätzen, die ich aus zahlreichen anderen Impressen zusammenkopiert habe und die mir sinnvoll erschienen, ein wenig „aufgemotzt“. Vielleicht hilft es ja, in Zukunft den einen oder anderen Ärger zu vermeiden.
Was mich mal interessieren würde (und vielleicht kann es der ein oder andere vorbeisurfende Fachkundige/Jurist ja mal kommentieren): Inwieweit hat die Klausel zu Schutzrechtsverletzung, die ich des öfteren gefunden habe, in dieser Form juristisch bestand? (Im nicht-juristischen Sinne hat sie das ja durchaus, denn ich bin ja kein Unmensch, und falls mir tatsächlich einmal ein Fehler unterlaufen sollte, bin ja durchaus einsichtig – wozu es auch keines Briefes eines Anwalts im Werte von vielen hundert Euro bedarf…)
SK
Die Klausel hat juristisch keinerlei Bedeutung. So einfach ist das.
19.09.2006 @ 17:36