Was soll man von solchen Arbeitgebern halten:
- Gehälter werden grundsätzlich erst einen Monat nach Monatsende gezahlt, also quasi 6 Wochen zu spät.
- Das Gehalt an sich ist natürlich auch im Keller, genügend konkurrierende Arbeitssuchende machen es möglich.
- Urlaubsanspruch (während der Probezeit) ist auf das gesetzliche Minimum beschränkt, danach auch nicht viel besser.
- Zum Gehalt gehörende Provisionen werden in der Probezeit auch nicht gezahlt.
- Bei Arbeitsantritt abgesprochene Vereinbarungen über freie Tage, weil eine lange geplante Reise ansteht, werden nicht eingehalten.
Auch der Urlaubsanspruch will vom Arbeitgeber recht merkwürdig (v)errechnet werden:
- Alter Arbeitgeber der ersten 7 Monate des Jahres gewährte 30 Tage Jahresurlaub, davon wurden anteilig 30 / 12 * 7 = 18 Tage genommen.
- Neuer Arbeitgeber rechnet: „Insgesamt haben sie ja 24 Tage Jahresurlaub, davon haben sie ja schon 18 Tage genommen, also bekommen sie von uns noch 6 Tage.“
- Ich würde sagen: das sollten doch eher 24 / 12 * 5 = 10 Tage sein.
Christian
Hm, das klingt nicht gut. Wer würde denn sowas machen?
10.08.2006 @ 15:02
Johannes
S. ist mangels Alternativen bei einer Zeitarbeitsfirma gelandet. Und angeblich sind diese Konditionen (bis auf den nicht gewährten freien Tag) dort wohl weitestgehend „branchenüblich“…
10.08.2006 @ 15:28
elli
ach du meine güte. erinnert mich schon sehr an meinen nebenjob als filmvorführer im kino. aber wie gesagt, das war nur ein nebenjob.
das mit den probezeitvereinbarungen zum thema urlaub und provisionen kenne ich allerdings auch nur zu gut und das scheint tatsächlich üblich zu sein.
alles andere ist eine frechheit!
11.08.2006 @ 09:28
Marco
Und da ist unsereiner angenervt, weil man die betriebliche Altervorsorge in den Wind schreiben kann, da der deutsche Gesetzgeber diese in seiner unermesslichen Weisheit erst nach 5 Jahren mit einer Anwartschaft verknüpft hat und man in der Probezeit zudem noch gar nicht in diesem Allianz-Club drin war.
Was den Urlaub angeht: Nonsensrechnung, oder? – Wenn mir mein alter Arbeitgeber 30 Urlaubstage im Jahr gewährt, muss ich dann bei meinem neuen Arbeitgeber 3 Tage freiwillig unbezahlte Überstunden machen, wenn ich z.B. bis November 27 Tage genommen habe und im Dezember so einen krummen Zeitarbeitsvertrag mit 24 Tagen Jahresurlaub habe? Oder hab ich Dein Posting einfach nur falsch verstanden?
12.08.2006 @ 21:05
Chris
hm….. dann wünschen wir der lieben S. mal schnellstens eine Besserung der Situation…..
14.08.2006 @ 16:32
Chris
Das mit der Urlaubsberechnung ist zwar irgendwie unverständlich, aber wohl angeblich Standard. Zumindest bei mir und bei meinem Bruder wurde ebenfalls so gerechnet.
Alle anderen Punkte sind im Prinzip eine Frechheit, es stimmt allerdings wohl, dass bei speziell bei Zeitarbeitfirmen häufig solche Verträge vorgelegt werden. Scheinbar gibt es allerdings genügend Arbeitnehmer, die sich darauf einlassen.
15.08.2006 @ 21:51
Johannes
Zum Urlaub hab ich auch mal ein wenig geforscht: Eine eindeutige Rechtsprechung habe ich dazu nicht gefunden, und das BUrlG ist recht knapp verfasst und schweigt sich zu diesem Thema aus.
Dafür gibt’s jetzt aber auch noch unfreiwillige unbezahlte Freizeit aufgrund niedriger Auftragslage, worauf hin wir mal den Arbeitsvertragstext überprüfen müssen.
Autsch! Und ich hoffe mal, daß diese Situation ganz schnell vorübergeht…
15.08.2006 @ 23:02
Johannes
Wobei die Firma nach §3 BUrlG sagen könnte: „Sie bekommen ja 24 Tage Urlaub in diesem Jahr, also ist alles gesetzeskonform, beschweren sie sich mal nicht.“
Rechtens finde ich das aber nicht, und von einem guten Arbeitgeber zeugt das nicht.
Wobei neben Marcos Einwand auch noch interessant wäre, ob Arbeitgeber bei Arbeitgeberwechseln sich auch noch untereinander die Urlaube abgelten können/müssen: Wenn ich als AG 1 meinem AN bspw. in 90 Tagen Anstellung 30 Tage Urlaub gewährt habe, könnte sich AG 2 ja ziemlich über einen durcharbeitenden AN freuen, während AG 1 der Gelackmeierte ist.
Hier hatte ich die Frage übrigens auch mal gestellt – mit sehr unterschiedlichen Meinungen zum Thema…
15.08.2006 @ 23:32
Johannes
Aaah, hier gibt’s doch noch die Auflösung, Stichwort „Quotelungsprinzip“, wonach der Urlaub bei Arbeitgeberwechseln monatlich gestückelt wird…
15.08.2006 @ 23:49
Marco
Danke für den Link, da sind ja einige Passagen drin für den Fall, dass mein Arbeitgeber blöd guckt, wenn ich den gesamten Jahresurlaub und Überstundenabbau mit meiner Kündigung verbinde.
Eigentlich stehen mir ja auch 5 Tage Bildungsurlaub zusätzlich zu – wär das nix für S., als kleine Retourkutsche an die tolle Zeitausbeuterfirma? Das ist zwar ein Landesgesetz, müßte aber auch so oder ähnlich in NRW gelten.
16.08.2006 @ 19:49
Horst
Lustig die Kommentare!
Die alten guten Tugenden heißen: Erst Leistung beweisen, dann Fordern und danach doppelt Leistung erbringen. Das zählt für jeden Arbeitgeber. Warum soll ein Arbeitgeber vor Umsatz Geld bezahlen. Auch er muß erst Geld verdienen, um bezahlen zu können. Denkt mal nach oder werdet selbst Unternehmer. Erst dann könnt Ihr vieles verstehen. Erst muß du geben, um nehmen zu dürfen. Wer bitteschön hat das Recht, erst zu bekommen? N I E M A N D!!!
Nur zum Nachdenken. Nicht als Angriff gemeint.
Gruß Horst
18.02.2008 @ 18:30
marco
Erschliesst sich mir nicht, ihr recht obskures Statement, User Horst. Anscheinend haben sie nicht verstanden, worum es geht. Wo sie ihre „guten alten Tugenden“ hernehmen, weiss ich nicht, eine Kuerzung von Urlaubsanspruch und leistungsangemessenem Gehalt sowie der nicht puenktlichen Auszahlung desselben ist aber sicher keine Tugend, sondern schlichte Ausbeutung.
19.02.2008 @ 04:57