Definitionssache

Neulich habe ich auch Antwort auf meine Anfrage bei der Pressestelle der GEZ erhalten, zu meiner Anfrage, wie es denn sein könne, daß ich Fernsehgebühren zahlen solle, obwohl ich doch überhaupt kein Fernsehen im Internet schauen könne, zumindest nicht das der Öffentlich-Rechtlichen:

Der Gesetzgeber hat im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte ab 01.01.2007 festgelegt. Dies sind insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können. Die Gebührenpflicht gilt für alle multimediafähigen PCs. Mit welcher Technik Rundfunk empfangen wird, ist für die Gebührenpflicht nicht relevant.

Mit anderen Worten:

  • Sie könnten mit ihrem PC ein Fernsehprogramm empfangen. Theoretisch.
  • Daß das zufällig nicht unser Programm ist, das sie vielleicht empfangen können, ist für uns unerheblich, es reicht uns, daß sie ein Fernsehprogramm empfangen können.

Oder man könnte also auch sehr treffend sagen:

Die GEZ schlägt einmal mehr mit ihrer „Logik“ zu. Ich soll also Gebühren dafür zahlen, daß ich ein internetfähiges Gerät besitze, auch wenn ich gar keinen Internetanschluss habe.
Tja, dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden.

7 Antworten Subscribe to comments


  1. Christian

    Wunderbarer Plan! Vielleicht könnte ich für meine Schaufel im Garten auch Bergbausubventionen beantragen. Ich grabe zwar nicht, aber ich könnte…

    Jetzt mal im Ernst: Willst du das wirklich zahlen? Lohnt sich da nicht ein Gang vors Gericht? So Medienwirksam, mit RTL und Pro7?

    Grüße!

    07.03.2006 @ 23:09


  2. Johannes

    Nein, ganz sicher nicht. Zumindest so lange nicht, solange die öffentlich-rechtlichen für die kalkulierten 163 Millionen Euro Mehreinnahmen jährlich keine riesigen, großen, gewaltigen Internet-Portale schaffen (oder — wie Marco eben meinte —, ein paar Medienräte mehr einsetzen ;-)), die mir auch 17,03 Euro im Monat wert sind.

    Ich hab auch schon von ein paar Leuten gelesen, die dagegen klagen wollen. Allerdings geht das wohl angeblich nicht vorauseilend, sondern erst 2007, quasi nachdem der erste GEZ-Bescheid eingetroffen ist. Für die privaten dürfte das aber bestimmt ein gefundenes Fressen sein…

    08.03.2006 @ 00:04


  3. elli

    ehrlich gesagt, bin ich mir nicht so sicher, ob das jetzt tatsächlich alles quatsch ist von der gez. immerhin gäbe es die privaten sender nicht, die du ja empfangen kannst, wenn es die öffentlichen nicht geben würde. oder ist das mittlerweile auch überholt?

    08.03.2006 @ 13:45


  4. Johannes

    Also die GEZ ist allein für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten da, die privaten (welche ich ganz abgesehen davon auch nicht empfangen kann) bekommen von denen keinen Cent ab.

    Aber hier geht es um GEZ-Fernsehgebühren für internetfähige PCs, die de facto kein Fernsehen empfangen können. Auch dein Arbeitgeber wird z.B. für deinen PC im Büro GEZ zahlen müssen, auch wenn du den nie zum Fernsehen benutzen wirst.

    Und das sehe ich halt nicht ein.

    08.03.2006 @ 14:05


  5. Chris

    naja… was auch immer man von den GEZlern halten soll, gibt ja auch positives – die Sache mit den PCs ist schon eine ziemliche Rambo Methode um ans Geld zu kommen. Alleine die Begründung auf Johannes Anfrage ist nur mit IQ

    09.03.2006 @ 17:41


  6. Chris

    tja… schade.. 3/4 meines Beitrages wurden nach dem Absenden gelöscht ? Hast du die GEZ im system ?

    09.03.2006 @ 17:43


  7. Johannes

    Mmmh, was machst du denn da immer? Also eigentlich gehen die Kommentare schon… :(

    09.03.2006 @ 17:45


Archiv
Kategorien
Suche